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Cadmiumverbot in Hartloten
Gemäss der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 vom 20. Mai 2011 ist ab dem 10. Dezember 2011 die Verwendung und das in den Verkehr bringen von Hartloten mit einem Cadmiumgehalt von mehr als 0,01 Gew.-% in der EU nicht mehr erlaubt. Diese Verordnung ist verbindlich und gilt in jedem Mitgliedsstaat der EU. Das bedeutet, dass ab dem 10. Dezember 2011 cadmiumhaltige Silberhartlote (z.B. AG306 L-Ag30Cd oder AG304 L-Ag40Cd) nicht mehr verarbeitet werden dürfen. Außerdem ist auch die Produktion dieser Hartlote ab diesem Zeitpunkt verboten. |
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Silberlote |
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Weichlote |
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Hart- und Kupfer- phosphor-Lote |
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Flussmittel | |||||||||||||||
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